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IZ3LSV

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DC5JQ  > AGZ      31.12.07 00:15l 231 Lines 10663 Bytes #999 (999) @ DL
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Read: GUEST
Subj: DL: HamRadio 2day 281-2007
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      DB0FHN
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(c) AGZ e.V. 2001-2007               DL: HamRadio 2day 281-2007
                                              16. Dezember 2007

                          Redakteur:
                      Ralph, DC5JQ (rps)
                               

DER AKTUELLE KOMMENTAR

HEUTE: NEUES SPIEL - NEUES GLUECK?

(rps) Ich glaube, wir hatten diese Ueberschrift bereits einmal.
Man  koennte tatsaechlich geneigt sein, schon wieder an  diesen
Spruch zu denken, schaut man sich das Bundesgesetzblatt vom  7.
Dezember  an.  Dort wurde die "Zweite Verordnung zur  Aenderung
der Frequenzschutzbeitragsverordnung" veroeffentlicht, die seit
dem 8. Dezember nun in Kraft ist. Sie setzt fuer die Jahre 2003
und  2004  die  Frequenznutzungs- und EMV-Beitraege  neu  fest,
unter  anderem  auch  fuer  den Amateurfunkdienst.  Warum  dies
eigentlich?  Schliesslich  haben die allermeisten  Funkamateure
doch  bereits seit langer Zeit bezahlt. Richtig - aber immerhin
ganze  120 Funkamateure in Deutschland haben damals Widerspruch
eingelegt  -  mit  Erfolg! Deren Beitragsbescheide  wurden  als
direktes  Resultat diverser verlorener Musterprozesse  von  der
Bundesnetzagentur  aufgehoben  und  das  Geld   wurde   zurueck
erstattet; wir berichteten.

Die Behoerde gibt nun vor, die Bedenken des Verwaltungsgerichts
Koeln ausgeraeumt zu haben - und will den 120 Funkamateuren und
anderen insgesamt etwa 700 siegreichen Senderbetreibern  erneut
ans  Geld. Noch in diesem Jahr muessen die Bescheide zugestellt
werden,  damit  die Forderungen nicht verjaehren  -  jedenfalls
fuer das Jahr 2003.

Hier  wird  natuerlich  zu  pruefen sein,  ob  exakt  dieselben
Beitraege fuer exakt dieselben Jahre, deren Zustandekommen  das
Gericht als nicht nachvollziehbar und nicht dem Gesetzesauftrag
entsprechend  bezeichnete,  denn diesmal  nachvollzogen  werden
koennen   und   keine  unzulaessigen  Kostenbestandteile   mehr
enthalten.  Man muss wohl sehr genau hinschauen:  Unter  diesen
besonderen Umstaenden muessen die neuen Bescheide deutlich mehr
rueberbringen als lediglich ein paar geaenderte Zahlen.

Die  Informationstechnologie der Bundesnetzagentur  musste  dem
Vernehmen nach eigens aufwaendig angepasst werden. Das  erneute
Zusenden  von  aufgehobenen Kostenbescheiden war  bisher  nicht
moeglich. Ob das allerdings unter der vorgeschriebenen und  vom
Bundesrechnungshof   immer   wieder   leidvoll    praktizierten
Anwendung  der  Vollkostenrechnung - vor allem  fuer  das  hier
intensiv einzusetzende qualifizierte technische Personal -  dem
Effizienzgebot   standhaelt,  das   ist   in   Anbetracht   der
veranschlagten   Betraege  zumindest   beim   Amateurfunkdienst
aeusserst zweifelhaft.

Ueber    welche    Betraege   reden    wir    eigentlich?    Im
Amateurfunkdienst wurden die Frequenznutzungsbeitraege nach TKG
fuer  das  Jahr 2003 von 3,70 Euro nun auf 1,18 Euro reduziert.
Im  Jahre  2004 bleibt es bei 2,90 Euro. Der EMV-Beitrag  sinkt
von  20,90  Euro auf 17,32 Euro fuer das Jahr 2003.  Fuer  2004
bleibt auch hier der Betrag bestehen: 18,90 Euro. Die Ersparnis
betraegt  also  insgesamt  6,10  Euro.  Da  bin  ich  auf   die
Begruendung  fuer  den  dahinter steckenden  Verwaltungsaufwand
wirklich gespannt.

Denken   Sie   jetzt   aber   bitte  nicht,   dass   diejenigen
Funkamateure,    die   -   vielleicht   auf    Anraten    ihres
Amateurfunkvereins   -  damals  keinen  Widerspruch   eingelegt
hatten, die ihren Beitragsbescheid also bestandskraeftig  haben
werden  lassen, auch nur einen einzigen Cent zurueck  erhalten:
Die  neue  Verordnung bestimmt ausdruecklich, dass es hier  bei
dem hoeheren Betrag bleibt: Pech gehabt.

Bemerkenswert  und voellig neu ist Absatz 7 in Paragraf  2  der
neuen Frequenzschutzbeitragsverordnung. Er lautet woertlich:

    "Soweit   das   Bundesministerium   fuer   Wirtschaft   und
    Technologie  im Einvernehmen mit dem Bundesministerium  der
    Finanzen  festgestellt  hat,  dass  fuer  die  Nutzung  von
    Frequenzen  ein  besonderes  oeffentliches  Interesse   der
    Bundesrepublik  Deutschland besteht, kann Beitragsbefreiung
    gewaehrt werden."

Funkstellen,  die  offensichtlich  im  oeffentlichen  Interesse
betrieben  werden,  sind  bereits  von  vorne  herein  von  der
Beitragspflicht  befreit  und  tauchen  in  der   Kostentabelle
folglich  gar  nicht erst auf. Das sind zum Beispiel  Behoerden
mit   Sicherheitsaufgaben;   uebrigens   auch   nichtstaatliche
Organisationen  mit  solchen  Aufgaben  fallen  darunter,  etwa
Rettungsdienste - und natuerlich militaerische Funkstellen.  Es
ist  wirklich  eine spannende Frage, was denn mit diesem  neuen
Beitragsbefreiungstatbestand konkret gemeint sein koennte.

Der Amateurfunk jedenfalls koennte durchaus hierunter fallen  -
schliesslich    dient    er    laut    Amateurfunkgesetz    der
"Unterstuetzung    von    Hilfsaktionen     in     Not-     und
Katastrophenfaellen".      Eine     geeignet      ausgestattete
Amateurfunkstelle  nebst  Funkamateur  kann   daher   von   den
Ordnungsbehoerden   der   Bundeslaender   im   Katastrophenfall
verpflichtet  werden. Man muss wohl sehr genau  aufpassen,  bei
wem  und  mit  welcher  Begruendung die  Bundesnetzagentur  von
dieser  neuen  Variante der Beitragsbefreiung  Gebrauch  machen
wird  -  "einfach  so" wird man den neuen Absatz  sicher  nicht
formuliert haben.

Politisch  ist das aktuelle Vorgehen ein schlichter  Skandal  -
und  ein  Fall  fuer den Bundesrechnungshof und  den  Bund  der
Steuerzahler.  Man  koennte  auch beleidigtes  Nachkarten  dazu
sagen.

Ralph, DC5JQ


DB0EL IN MUENCHEN: SCHLECHTE INTERNATIONALE PRESSE

(rps)   fuer   den  VFDB.  Unter  der  woertlich   uebersetzten
Ueberschrift  "Ham  Radio  fliegt  vom  Olympiaturm"  berichtet
"Amateur  Radio  Newsline"  am  7.  Dezember.  "Amateur   Radio
Newsline" ist ein bekanntes und viel gelesenes unabhaengiges US-
amerikanisches Nachrichtenmagazin. Der Inhalt der Meldung:  Der
VFDB    als    Gruppierung,    die    die    Kontrolle    ueber
Amateurfunkstandorte  wie den Muenchener  Olympiaturm  ausuebt,
hat  seine  eigenen  "Mitbrueder", wie  AR  Newsline  woertlich
schreibt,   vom   Turm   gekickt,  das  heisst   konkret,   als
Vertragspartner    den   Mietvertrag    fuer    die    dortigen
Relaisfunkstellen   gegenueber   dem   Betreiber   des    Turms
gekuendigt.

Der VFDB wird in dem Newsbeitrag als Konkurrenzorganisation zum
DARC  dargestellt,  mit  dem  wichtigen  Unterschied,  dass  er
groesstenteils  aus Mitgliedern bestehe, die "staatsnah"  sind,
also  bei  Behoerden und Regulierern arbeiten  bzw.  gearbeitet
haben. Der Verein behaupte nun, seine eigenen Leute haetten  zu
viel  Strom und sonstige Ressourcen verbraucht, und das, obwohl
es sich bei dem unter Beschuss stehenden Echolink-Gateway DB0EL
um  die  fuenftmeist genutzte Installation in der  ganzen  Welt
handelt, die Funkamateuren aus allen Erdteilen den Kontakt  zur
weltbekannten Region Muenchen moeglich macht.

Laut  AR  Newsline gab es eine Besprechung von VFDB-Offiziellen
mit  dem  Betreiber der Anlage, das ist Rainer Englert,  DF2NU,
und  zwar  am  4.  Dezember. Ergebnis:  DB0EL  soll  endgueltig
verschwinden.   Angeblich  gab  es   weder   eine   inhaltliche
Diskussion  mit  dem  Club,  noch  gar  irgendeine  Begruendung
seitens  des VFDB. Die Betreibergruppe sieht allein  politische
Gruende.  Laut  AR  Newsline erwaegt sie zurzeit,  Rechtsmittel
einzulegen  und  parallel dazu einen alternativen  Standort  zu
suchen.

Kommentar

DB0EL  ist nicht irgend etwas. DB0EL ist eine Anlage,  die  von
Funkamateuren  aus  aller Welt zum Kontakt mit  der  High-Tech-
Region Muenchen genutzt wird, und das intensivst: DB0EL ist wie
gesagt  Nummer Fuenf in der Welt, was die Anzahl von  Echolink-
Verbindungen  anbelangt. DB0EL hat vor allem fuer  das  Ausland
eine  weitaus  hoehere  Bedeutung  und  Sichtbarkeit,  als  der
Vorstand  des VFDB es vielleicht je zu erfassen im Stande  sein
wird.

Im  Ausland,  vor allem in den USA, interessiert sich  wirklich
niemand  dafuer, wie viel Quadratmeter Stellflaeche, wie  viele
Antennen und welchen Energieverbrauch eine solche Anlage  haben
darf.   Hier   zaehlt   schlicht   die   Funktionalitaet    und
Attraktivitaet  und  natuerlich der  Erfolg  -  und  von  einer
Gruppierung  wie  dem  VFDB verlangt man  einfach,  dass  sowas
problemlos   laeuft,  wenn  man  denn  schon   eine   derartige
"Machtfuelle" inne hat.

Unter  Public-Relations-Gesichtspunkten ist der  Vorgang  DB0EL
ein  schlichtes Fiasko fuer den VFDB-Vorstand, aus dem er  kaum
noch herauskommen duerfte, egal, was er nun macht. Er hat jetzt
in  der internationalen Amateurfunkpresse das Negativimage  von
Ignoranten  und  politischen Taktierern. Das ist  aus  US-Sicht
eben  typisch deutsch, und das ist keine gute Presse  fuer  den
deutschen Amateurfunk insgesamt. Der Verein haette statt dessen
-  geraeuschlos im Hintergrund - alles daran setzen muessen, um
DB0EL   an   seinem  bisherigen  Standort  auf  dem  Muenchener
Olympiaturm  langfristig  zu sichern  -  als  Werbetraeger  und
Aushaengeschild  fuer Deutschland und seinen  Amateurfunk.  Der
Begriff "Olympic Tower" hat schliesslich was.

Ralph, DC5JQ


EMVG VOR DEM BUNDESRAT

(rps)  Am  20. Dezember erst - also mit erneuter Verspaetung  -
steht  das  novellierte  "Gesetz ueber  die  elektromagnetische
Vertraeglichkeit   von   Betriebsmitteln"   (EMVG)   auf    der
Tagesordnung   des  Bundesrates.  Es  ist  ein   so   genanntes
Einspruchsgesetz. Der Bundesrat kann hier auch jetzt noch  sein
Veto  einlegen,  wenn er Interessen der Bundeslaender  verletzt
sieht.  Der Bundestag hatte vor kurzem das Gesetz mit  diversen
Aenderungen beschlossen; wir berichteten.


IN EIGENER SACHE

(rps)  HamRadio  2day geht in die Weihnachtspause.  Wir  hoeren
bzw.  lesen uns wieder voraussichtlich am 13. Januar 2008, wenn
die   Nachrichtenlage  nicht  einen  frueheren  Termin   ratsam
erscheinen laesst. Allen Zuhoerern und Lesern wuenschen wir ein
frohes  und  erholsames  Weihnachtsfest und  ein  erfolgreiches
neues Jahr 2008!


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in  Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied  der  AGZ
werden  und  unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
 


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